Im Herbst 2024 soll es zur Abstimmung über die einheitliche Finanzierung EFAS kommen. Dies, nachdem im letzten Dezember das Parlament der Reform deutlich zugestimmt hat und nun das Referendum des VPOD zustande gekommen ist. Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ist eines der grundlegendsten gesundheitspolitischen Reformprojekte seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes. Heute werden Leistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vergütet werden, unterschiedlich finanziert. Die Kosten von Untersuchungen und Behandlungen im ambulanten Bereich werden vollständig von den Krankenversicherern, also über Prämien, getragen. Leistungen im stationären Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu höchstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Diese Regelung kann zu verschiedenen Fehlanreizen führen. Damit bremst die unterschiedliche Finanzierung derzeit die verstärkte Zusammenarbeit der Leistungserbringer entlang der Behandlungskette, die sogenannte integrierte Versorgung. Auch die kostendämpfende Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen wird behindert.