Dieses geflügelte Wort gilt seit der Einführung der Pflegefinanzierung per 01.01.2011 auch für die stationäre Langzeitpflege. Seither zahlt die öffentliche Hand jährlich 140 Millionen an die Pflegekosten. Sobald solche Beträge der öffentlichen Hand ins Spiel kommen, geraten die Empfänger des Geldes automatisch in den Fokus der Politik. Ein kleiner Zeitungsartikel über einen Vorfall in einem Pflegeheim genügt, und schon werden Motionen und andere Vorstösse im Grossen Rat eingereicht. Die Vorstösse der Grossräte erhöhen den Druck auf die Behörden. Diese wiederum werden versuchen, den „Missstand" durch Regulierungen zu beheben. Da alle Geldempfänger gleichbehandelt werden müssen, gilt die Regelung dann eben für alle. Ein schönes Beispiel für diesen Mechanismus war die gut gemeinte Verordnung über die bauliche und betriebliche Infrastruktur in Pflegeheimen. Auf 15 Seiten werden bauliche und betriebliche Mindestanforderungen definiert.
Mit der Übernahme, der von den Krankenkassen nicht gedeckten Pflegekosten wollte die Politik die Menschen in Pflegeheimen finanziell entlasten. Mit dem Pflegegesetz und der Pflegeverordnung will der Kanton Aargau sicherstellen, dass das Geld wie geplant bei den Bewohnerinnen und Bewohnern ankommt. Zudem verlangt der Kanton im Gegenzug einen Qualitäts- und Leistungsnachweis. Wie die Leistungen bzw. die Qualität zu erbringen sind, ist teilweise in der Pflegeverordnung definiert. Das Vorgeben, wie etwas zu machen ist, führt zu Formalismus und erreicht das Gegenteil von dem, was die Politik fordert und was wir als Branche „Langzeitpflege" auch von unseren Mitgliedern erwarten: Eine qualitativ gute und menschenwürdige Pflege mit guter Infrastruktur, die auch kostengünstig ist. Die Bürokratie wuchert und verschlingt unnötig Geld. Wer die Politik im Grossen Rat des Kantons Aargau verfolgt hat, hat sicher realisiert, dass die VAKA zu diesen oben erwähnten Themen nicht untätig gewesen ist. Diesen Weg wollen wir 2014 weitergehen und der Überregulierung im Gesundheitswesen entgegenwirken. Hier die wichtigen Geschäfte, für die ich mich im Bereich Pflegeinstitutionen eingesetzt habe (in meinen Funktionen in der vaka und durch politische Vorstösse)
Und trotzdem gilt: Wer zahlt befiehlt. Die Zeiten sind endgültig vorbei, in dem die Institutionen ein direktes Kundenverhältnis hatten. Unsere Rechnungen gehen heute nicht mehr alleine an die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern die Rechnungen werden zusätzlich gesplittet auf die Krankenkassen und an die Clearingstelle als Vertreterin der öffentlichen Hand. Wir müssen die neue Situation anerkennen. Krankenkasse und öffentliche Hand unterstehen der Aufsicht der Politik. Es gilt unser Verhalten so auszurichten, dass wir die erwarteten Leistungen sichtbar für die Öffentlichkeit erbringen. Zudem müssen wir als Verband Transparenz und Vergleichbarkeit der Alters- und Pflegeheime schaffen. Dies hilft nicht nur eine bessere Datenbasis für die Verhandlungen mit dem Kanton zu schaffen, sondern nimmt grundsätzlich Druck weg auf die Institutionen. Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen Vertrauen. Und wem man vertraut, und Kompetenz zuspricht, dem wird weniger im Detail reingeredet.